Abrechnungsmöglichkeiten

Privatkassen, Beihilfe, Zusatzversicherung:
Aufgrund meiner Zulassung als Heilpraktikerin mit Vollzulassung kann ich mit Privatkassen und der Beihilfestelle abrechnen. Hierbei orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).  Je nach Versicherungstarif sind die Kosten für die Behandlung teilweise oder voll gedeckt. Ich empfehle Ihnen vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen und die Kostenerstattung zu klären.

Selbstzahler:
Sollten Sie die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen, sprechen wir das Honorar vor Beginn der ersten Sitzung miteinander ab. Sofern Sie in finanziellen Nöten sind, scheuen Sie sich nicht trotzdem Kontakt zu mir aufzunehmen.

Berufsgenossenschaften:
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Trauma-Therapie, wenn die zu behandelnde psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z. B. psychisches Trauma durch einen Unfall am Arbeitsplatz).

Gesetzliche Krankenversicherungen:
Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist möglich, sofern nachgewiesen wird, dass kein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden konnte. Bei der Antragstellung kann ich Sie gerne unterstützen.

 

Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.