Abrechnungsmöglichkeiten

Privatkassen, Beihilfe, Zusatzversicherung:
Aufgrund meiner Zulassung als Heilpraktikerin mit Vollzulassung kann ich mit Privatkassen und der Beihilfestelle abrechnen. Hierbei orientiere ich mich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Versicherungstarif sind die Kosten für die Behandlung teilweise oder voll gedeckt. Ich empfehle Ihnen vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen und die Kostenerstattung zu klären.

Selbstzahler:
Sollten Sie die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen, sprechen wir das Honorar vor Beginn der ersten Sitzung miteinander ab.

Berufsgenossenschaften:
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Trauma-Therapie, wenn die zu behandelnde psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z. B. psychisches Trauma durch einen Unfall am Arbeitsplatz).

Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.