Abrechnungsmöglichkeiten
Privatkassen, Beihilfe,
Zusatzversicherung:
Aufgrund meiner Zulassung als
Heilpraktikerin mit Vollzulassung kann ich mit Privatkassen und der
Beihilfestelle abrechnen. Hierbei orientiere ich mich an der Gebührenordnung für
Heilpraktiker (GebüH). Je nach Versicherungstarif
sind die Kosten für die Behandlung teilweise oder voll gedeckt. Ich empfehle
Ihnen vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen und die
Kostenerstattung zu klären.
Selbstzahler:
Sollten Sie die Behandlung als Selbstzahler
in Anspruch nehmen, sprechen wir das Honorar vor Beginn der ersten Sitzung
miteinander ab. Sofern Sie in finanziellen Nöten sind, scheuen Sie sich nicht
trotzdem Kontakt zu mir aufzunehmen.
Berufsgenossenschaften:
Die Berufsgenossenschaften
übernehmen die Kosten für eine Trauma-Therapie, wenn die zu behandelnde
psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.
B. psychisches Trauma durch einen Unfall am Arbeitsplatz).
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Die Abrechnung mit
gesetzlichen Krankenkassen ist möglich, sofern nachgewiesen wird, dass kein
Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden
konnte. Bei der Antragstellung kann ich Sie gerne unterstützen.
Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.