Abrechnungsmöglichkeiten
Privatkassen, Beihilfe,
Zusatzversicherung:
Aufgrund meiner Zulassung als
Heilpraktikerin mit Vollzulassung kann ich mit Privatkassen und der
Beihilfestelle abrechnen. Hierbei orientiere ich mich am Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH). Je nach Versicherungstarif sind die Kosten für die
Behandlung teilweise oder voll gedeckt. Ich empfehle Ihnen vor Behandlungsbeginn
Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen und die Kostenerstattung zu
klären.
Selbstzahler:
Sollten Sie die Behandlung als Selbstzahler
in Anspruch nehmen, sprechen wir das Honorar vor Beginn der ersten Sitzung
miteinander ab.
Berufsgenossenschaften:
Die Berufsgenossenschaften
übernehmen die Kosten für eine Trauma-Therapie, wenn die zu behandelnde
psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.
B. psychisches Trauma durch einen Unfall am Arbeitsplatz).
Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.