Psychotherapie - Transparenz innerhalb der Berufsbezeichnungen

Jeder Beruf hat spezifische Anforderungen und Zuständigkeiten, wobei die genauen Tätigkeiten und Qualifikationen je nach Ausbildung, Weiterbildung und rechtlichen Bestimmungen variieren können.

Notfallpsychologe:
Psychologe, der in akuten Krisen- und Notfallsituationen tätig ist (z. B. nach Verlusterfahrungen oder traumatischen Erlebnissen).
Abgeschlossenes Psychologiestudium sowie spezialisierte Weiterbildung in Krisenintervention und Notfallpsychologie. Durch eine Überprüfung an einem zertifizierten Institut, wie dem Bund Deutscher Psychologen, erbrachter Nachweis über Fachkenntnis und praktische Anwendung.

Heilpraktiker mit Vollzulassung:
Zur medizinischen und psychotherapeutischen Heilkunde befähigt.
Amtsärztlich abgenommene Prüfung im Bereich Medizin, psychiatrische Krankheitslehre und Psychologie.

Heilpraktiker für Psychotherapie:
Zur psychotherapeutischen Heilkunde befähigt.
Amtsärztlich abgenommene Prüfung im Bereich Psychologie/psychiatrische Krankheitslehre.

Psychiater:
Arzt, spezialisiert auf Diagnose, Behandlung und Prävention psychischer Erkrankungen.
Abgeschlossenes Medizinstudium, Facharztausbildung in Psychiatrie.

Psychotherapeut:
Fachkraft für psychotherapeutische Behandlungen von psychischen Erkrankungen.
Abgeschlossenes Psychologie- oder Medizinstudium, ergänzt durch eine psychotherapeutische Ausbildung (Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Therapie, Verhaltenstherapie).

Systemischer Berater:
Berater, der sich mit der Veränderung von Verhaltensmustern innerhalb sozialer Systeme (z. B. Familien, Teams, Organisationen) beschäftigt.

Coach:
Begleiter für persönliche und berufliche Weiterentwicklung.