Psychotherapie - Transparenz innerhalb der Berufsbezeichnungen
Jeder Beruf hat spezifische Anforderungen und Zuständigkeiten, wobei die genauen Tätigkeiten und Qualifikationen je nach Ausbildung, Weiterbildung und rechtlichen Bestimmungen variieren können.
Notfallpsychologe:
Psychologe, der in akuten Krisen- und
Notfallsituationen tätig ist (z. B. nach Verlusterfahrungen oder traumatischen
Erlebnissen).
Abgeschlossenes Psychologiestudium sowie spezialisierte
Weiterbildung in Krisenintervention und Notfallpsychologie. Durch eine
Überprüfung an einem zertifizierten Institut, wie dem Bund Deutscher
Psychologen, erbrachter Nachweis über Fachkenntnis und praktische Anwendung.
Heilpraktiker mit Vollzulassung:
Zur medizinischen und
psychotherapeutischen Heilkunde befähigt.
Amtsärztlich abgenommene Prüfung im
Bereich Medizin, psychiatrische Krankheitslehre und Psychologie.
Heilpraktiker für Psychotherapie:
Zur
psychotherapeutischen Heilkunde befähigt.
Amtsärztlich abgenommene Prüfung im
Bereich Psychologie/psychiatrische Krankheitslehre.
Psychiater:
Arzt, spezialisiert auf Diagnose, Behandlung
und Prävention psychischer Erkrankungen.
Abgeschlossenes Medizinstudium,
Facharztausbildung in Psychiatrie.
Psychotherapeut:
Fachkraft für psychotherapeutische
Behandlungen von psychischen Erkrankungen.
Abgeschlossenes Psychologie- oder
Medizinstudium, ergänzt durch eine psychotherapeutische Ausbildung
(Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Therapie, Verhaltenstherapie).
Systemischer Berater:
Berater, der sich mit der
Veränderung von Verhaltensmustern innerhalb sozialer Systeme (z. B. Familien,
Teams, Organisationen) beschäftigt.
Coach:
Begleiter für persönliche und berufliche
Weiterentwicklung.